Anspruch auf einen städtischen Kindergartenplatz in der Stadt Salzburg

Ausgangslage:

Eltern, bei denen ein Teil die Kinderbetreuung übernimmt, haben kaum die Möglichkeit Ihr Kind abseits des verpflichtenden dritten Kindergartenjahrs in einem Kindergarten aufgenommen zu werden. Es werden Kinder vorgereiht, bei denen beide Elternteile berufstätig sind. Möchte der zweite Elternteil jedoch ebenfalls einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist dies nicht möglich, da kein Kinderbetreuungsplatz vorhanden ist. Das System blockiert sich gegenseitig.

Die Kindergartenordnung der Stadt Salzburg ist in manchen Punkten sehr flexibel gehalten. Nach persönlicher Rücksprache durch Herrn Sahaib mit dem Vizebürgermeister Bernhard Auinger würden starre Regeln eine mögliche Individuallösung erschweren, weshalb von einer Anpassung abgesehen wird.

Auszug aus der Kindergarten- und Hortordnung der Stadt Salzburg:
„Die Aufnahme erfolgt durch die MA 2/02 […] nach Maßgabe vorhandener Plätze, wobei pädagogische und soziale Gesichtspunkte die Auswahl bestimmen. In der Regel werden in den Kindergarten Kinder aufgenommen, die das 4. Lebensjahr bereits vollendet haben. Die Aufnahme jüngerer Kinder erfolgt nur bei Vorliegen wichtiger Gründe. […].“

Die wichtigen Gründe sind nicht näher erläutert und stehen somit in der Entscheidungskraft des Magistrats. Menschen mit Migrationshintergrund die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind und sich nicht entsprechend artikulieren können, haben zudem noch schlechtere Chancen einen Betreuungsplatz zu organisieren.

Ob ein Kind mit „integrativen Förderbedarf“ einen gesundheitlichen Vorteil beim Besuch eines Kindergartens hätte, ist für die Bewertung eines Kindergartenplatzes irrelevant.

Jene Kinder zählen jedenfalls als zwei “gesunde” Kinder und benötigen auch die Assistenz einer Sonderkindergartenpädagogin.

Forderung:

Wir fordern eine Abänderung der Kindergartenordnung und einen verbindlichen städtischen Kindergartenplatz, für Kinder, für die ein psychologisches oder ärztliches Gutachten haben, in dem bestätigt wird, dass die Entwicklung für das Kind im Kindergarten förderlich ist und der Betreuungsaufwand für die Sonderpädagogen vertretbar ist.

Alternative Kinderbetreuung ist zwar über private Träger möglich (KoKo Kinderbetreuung, Tagesmütter, …) ist aber natürlich auch eine finanzielle Belastung die nicht vollständig durch Förderungen abgedeckt werden kann. Somit gibt es eine besondere Belastung für Alleinverdiener/innen bzw. Alleinerzieher/innen.